Die vom Mietinteressenten erteilte Selbstauskunft dient dem Makler:
- als Beurteilungsunterlage für die Abgabe passender Angebote
- als Unterlage für die etwaige Erstellung eines Mietvertrages
- als Absicherung vor etwaigen Haftungsansprüchen des Vermieters gegen den Makler